In Belgien werden Umweltzonen LEZ für „Low Emission Zones“ genannt. Um darauf zugreifen zu können, müssen sich im Ausland zugelassene Fahrzeuge online registrieren.
LEZ Antwerpen:
Seit dem 1. Februar 2017 sind die Antwerpener Innenstadt und ein Teil des linken Ufers zu Umweltzonen (LEZ) geworden, so dass Fahrzeuge, die als die umweltschädlichsten gelten, nicht mehr in diese Gebiete einfahren dürfen.
Sie können nicht nur überprüfen, ob Ihr Fahrzeug in diese Zone einfahren darf, sondern es auch registrieren, denn im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die zu einer der für den Zugang zu dieser Zone zugelassenen Kategorien gehören, dürfen dies nur tun, wenn sie zuvor online unter www.sna.be/en/lez registriert wurden. Sie können Ihr Fahrzeug auch vor Ort an einem der LEZ-Automaten anmelden.
Im Gegensatz zu Frankreich und Deutschland wird die Einhaltung dieser neuen Verpflichtung nicht durch die Anbringung einer Plakette, sondern durch Videoüberwachungskameras überprüft, die Nummernschilder scannen und anhand einer Liste die zugelassenen Fahrzeuge überprüfen.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge (mit Ausnahme der Niederlande) werden erst dann in diese Liste aufgenommen, wenn die entsprechenden Angaben gemacht wurden.
LEZ Brüssel:
Luxemburger Autofahrer, die in der Umweltzone (LEZ) von Brüssel fahren möchten, müssen sich auf der Internetseite registrieren lassen.
Diese Anmeldung ist kostenlos und muss vor Ihrem Besuch über das elektronische Formular (in französischer Sprache) erfolgen.
Die Registrierung ist kostenlos; anders als in Frankreich oder Deutschland gibt es keine Umweltplaketten – seien Sie vorsichtig, einige Seiten bieten den Kauf von Umweltplaketten an, die weder notwendig noch gültig sind, um in der Brüsseler LEZ zu fahren.
Die Umweltzone in Brüssel besteht seit dem 1. Januar 2018. Sie gilt rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt (die 19 Gemeinden) ist von der LEZ betroffen. Der Ring ist nicht betroffen.
Bitte beachten Sie, dass selbst wenn Ihr Fahrzeug nicht zu den verbotenen Fahrzeugen gehört, die Registrierung obligatorisch ist, wenn es nicht in Belgien zugelassen ist.
Weitere Informationen über die LEZ in Brüssel und über automatische Sonderregelungen (z.B. Motorräder) oder On-Demand-Ausnahmen (z.B. im Ausland zugelassene historische Fahrzeuge) finden Sie auf folgender Webseite https://www.lez.brussels/fr